Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der onehourtotalk LLC

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen der onehourtotalk LLC und ihrer AuftraggeberIn/KundIn gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese AGBs gelten für B2B Vertragskunden und Verbraucher über das Online Shop System auf der eigenen www.onehourtotalk.de Website in gleicher Weise.

1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende AGB der AuftraggeberIn/KundIn sind ungültig, es sei denn, diese werden von der onehourtotalk LLC. ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen

2. Vertragsabschluss / Leistung / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Konkrete Angebote von der onehourtotalk LLC sind rechtlich verbindlich. Der Vertrag kommt zustande – mit Verweis auf § 864 AGB -, sobald der onehourtotalk LLC die schriftliche Annahme über E-Mail des Angebots zugeht, über die eigene www.onehourtotalk.de Website eine Buchung des Produktes: onehourtotalk erfolgt oder die onehourtotalk LLC eine Auftragserteilung schriftlich oder über E-Mail bestätigt. Im Zweifelsfall gilt § 864 AGBG, wenn der Interessent erwarten darf, dass die Mail zugegangen ist. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AuftraggeberIn/KundIn sind nur wirksam, wenn die onehourtotalk LLC sie schriftlich akzeptiert. Digitale Güter sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

2.2 Der Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Internet, Flyer, Prospekt). Inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch die onehourtotalk LLC sind ausschließlich schriftlich vereinbart und in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder Verbraucher zu regeln.

2.3. Die onehourtotalk LLC. ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihr ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. KooperationspartnerInnen oder eigens bestimmten onehourtotalk Experten) durchführen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die onehourtotalk LLC selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der AuftraggeberIn/KundIn oder Verbraucher/in. Die onehourtotalk LLC gewährleistet, dass die Dritten unter den Bestimmungen der LLC arbeitet.

3. Aufklärungspflicht der AuftraggeberIn/KundIn / Vollständigkeitserklärung

3.1 Die AuftraggeberIn/KundIn wird die onehourtotalk LLC auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, Trainings oder Coachings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend mindestens eine Woche zuvor in schriftlicher Form informieren.

3.2 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass der onehourtotalk LLC. auch ohne deren besonderen Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der onehourtotalk LLC bekannt werden.

3.3 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.4 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgeschriebene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der onehourtotalk LLC von dieser informiert wird.

4. Termine

4.1 Die onehourtotalk LLC. ist bestrebt, die angegebenen Termine der Erfüllung möglichst exakt einzuhalten. Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch die onehourtotalk LLC. (z.B. Höhere Gewalt, Krankheit oder technische Probleme) nicht eingehalten werden, so ist die onehourtotalk LLC berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen (siehe auch Punkt 13.).Wenn der Schaden nachweislich ausnahmslos durch die onehourtotalk LLC entstanden ist (durch beispielsweise eine Termin Kollision), dann steht dem Verbraucher oder Auftraggeber ein Schadensersatz für die entgangene Beratungsleistung zu.

4.2 Sollte ein vereinbarter Einzeltermin (Coaching) von der AuftraggeberIn/KundIn nicht eingehalten werden können, so hat die AuftraggeberIn/KundIn dies 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich und/oder in elektronischer Form bekannt zu geben. Andernfalls wird ein Anteil der gebuchten Leistung dem Auftraggeber/Kunden oder Verbraucher in Rechnung gestellt (siehe 5.2). Die onehourtotalk LLC wird dann einen möglichen Ersatztermin nennen.

4.3 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme von geblockten Veranstaltungen (onehourtotalk Vorstellungen, Präsentationen oder Kooperationsveranstaltungen) ist dies bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich der onehourtotalk LLC mitzuteilen. Anderenfalls ist die  onehourtotalk LLC berechtigt, Stornogebühren für entstehende Kosten zu verrechnen.

4.4 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn (Unternehmenskunde) von Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung ist dies bis spätestens 2 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Termin schriftlich der onehourtotalk LLC. mitzuteilen. Anderenfalls ist die onehourtotalk LLC. berechtigt, Stornogebühren für entstehende Kosten zu verrechnen.

5. Stornobedingungen

5.1 Eine Stornierung durch die AuftraggeberIn/KundIn ist nur mit schriftlicher Kenntnisnahme der onehourtotalk LLC zu akzeptieren. Sowohl die Stornierung durch die AuftraggeberIn/KundIn als auch die Kenntnisnahme der onehourtotalk LLC können in elektronischer Form erfolgen.

5.2 Bei Absage eines vereinbarten Einzeltermins (Coaching) seitens der AuftraggeberIn/KundIn unter 48 Stunden ist die onehourtotalk LLC berechtigt, das vereinbarte Honorar zu 50% oder unter 24 Stunden zu 100% in Rechnung zu stellen.

5.3 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme bei geblockten Veranstaltungen (onehourtotalk Vorstellungen, Präsentationen oder Workshops) unter 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20%, bei Rücktritt von bis zu einer Woche 50% und danach ist der volle Betrag des vereinbarten Veranstaltungspreises zu bezahlen.

5.4 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung unter 2 Wochen vor Beratungsbeginn sind 50% bei Rücktritt von bis zu einer Woche sowie danach ist der volle Betrag des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

6. Honorar

6.1 Vor Erfüllung der im Vertrag definierten Leistungen erhält die onehourtotalk LLC ein Honorar gemäß vertraglicher Vereinbarung – entweder über das Online Shop System – oder im direkten Austausch zwischen der AuftraggeberIn/KundIn und der onehourtotalk LLC.

6.2 Die onehourtotalk LLC wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Die  onehourtotalk LLC. ist berechtigt, der AuftraggeberIn/KundIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die AuftraggeberIn/KundIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die onehourtotalk LLC ausdrücklich einverstanden.

7. Zahlung

7.1 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die onehourtotalk LLC – wenn über den Online Shop erfolgt – ohne Abzug prompt zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilschritte umfassen, gelten durch die onehourtotalk LLC die Bestimmungen, die mit dem Aufrtaggeber/in in Vetragsform beschlossen worden sind.

7.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bindung für die Vertragserfüllung durch die onehourtotalk LLC. Jeder Zahlungsverzug berechtigt die onehourtotalk LLC, die laufende Vertragserfüllung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind von der AuftraggeberIn/KundIn zu tragen. Die AuftraggeberIn/KundIn ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 5% p.a. und alle Eintreibungskosten zu zahlen.

8. Datenerfassung

Mit Vertragsabschluss erklärt sich die AuftraggeberIn/KundIn mit der Erfassung und Nutzung ihrer Daten durch die onehourtotalk LLC im Rahmen der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen einverstanden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Arbeitgeber gemäß iSd DSG Daten ihrer Arbeitnehmer an die onehourtotalk LLC weitergeben, wenn diese von der LLC gefordert werden.

9. Nennung als Referenz

Die AuftraggeberIn/KundIn erklärt sich damit einverstanden, dass die onehourtotalk LLC den Firmennamen der AuftraggeberIn/KundIn als Referenz auf der Internetseite, auf Flyern und in Prospekten nennt.

10. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrechte

10.1 Sämtliche Publikationen der onehourtotalk LLC, insbesondere Beratungs-, Seminar-, Trainings- und Coaching- Unterlagen sowie Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc., sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte der erhaltenen Unterlagen gebühren der onehourtotalk LLC oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/der jeweiligen AutorIn. Die AuftraggeberIn/KundIn ist nicht berechtigt, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen erhaltenen Unterlagen und Informationen ohne ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der onehourtotalk LLC ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung durch die onehourtotalk LLC.

10.2 Der Verstoß der AuftraggeberIn/KundIn gegen diese Bestimmungen berechtigt die onehourtotalk LLC zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.

11. Geheimhaltung / Loyalität

11.1 Die onehourtotalk LLC verpflichtet sich zu unbedingter Verschwiegenheit und Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der AuftraggeberIn/KundIn erhält. Des Weiteren verpflichtet sich die onehourtotalk LLC. zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung sämtlicher persönlich und beruflich relevanten Informationen, die dieser im Rahmen der Leistungserbringung bekannt geworden sind. Die Verschwiegenheit und Geheimhaltung reichen unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

11.2 Die VertragspartnerInnen und onehourtotalk Experten verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der AuftraggeberIn/KundIn ist jede Abwerbung von TeilnehmerInnen und onehourtotalk Experten von Veranstaltungen der onehourtotalk LLC während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages untersagt. Für dagegen verstoßende AuftraggeberInnen/KundInnen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

12. Gewährleistung

12.1 Da der Erfolg von Seminar-, Trainings- und Coaching-Leistungen zum großen Teil vom Engagement der AuftraggeberIn/KundIn abhängt, übernimmt die onehourtotalk LLC keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die genannten Leistungen.

12.2 Für Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung gilt, dass die onehourtotalk LLC ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet ist, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Die onehourtotalk LLC wird die AuftraggeberIn/KundIn hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch der AuftraggeberIn/KundIn erlischt nach 3 Jahren nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

13. Haftung / Schadenersatz

13.1 Die onehourtotalk LLC übernimmt keine Haftung gegenüber der AuftraggeberIn/KundIn für Schäden oder Personenschäden. Ferner übernimmt sie keine Haftung für den Erfolg/Misserfolg/Umstände, die sich aus einer onehourtotalk oder Folgeberatung ergeben können – es sei denn, der Schaden war nachlässig grob fahrlässig oder nachweislich bewusst herbeigeführt.

13.2 Der Auftraggeber/Kunde und VerbraucherIn bewilligt seine Mitarbeit, sobald er das onehourtotalk Produkt in Anspruch nimmt (sobald die Buchung ausgeführt wird).

14. Dauer des Vertrages

14.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.

14.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

wenn eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

wenn eine VertragspartnerIn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität einer VertragspartnerIn, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der  onehourtotalk LLC weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch die onehourtotalk LLC eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen VertragspartnerIn bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

15. Zahlung/Online Shop

15.1 Es sind nur die Zahlungsmittel für das in dem Online Shop sich befindende Produkt “onehourtotalk” zulässig, die dort genannt und zur Verfügung stehen. Es sind keine anderen Zahlungsmittel für die im Online Shop gelisteten Produkte möglich, sofern die onehourtotalk LLC dies nicht in schriftlicher Form mit dem Auftraggebenden/Kunden schriftlich individuell vereinbart hat.

15.2 Alle weiteren anfallenden Beratungen und Coachingleistungen über online Medien (Chat, Messenger, Email, Telefon, WhatsApp, etc.) werden nach der obligatorischen onehourtotalk individuell in Rechnung gestellt und müssen binnen 14 Tagen ordnungsgemäß überwiesen sein. Wie auf der Website (gemäß der Preisbestimmung) verwiesen, wird ein „onehourtotalk“ Gespräch inkl. aller weiterer Folge Leistungen nach dem 60min.Tarif minutengenau abgerechnet. Dies bezieht sich sowohl auf die mündliche als auch schriftliche Beratung.

16. Mediationsklausel

16.1 Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene MediatorInnen (ZivMediatG) – von Verbrauchern auch als Schiedsrichter nach § 6 Abs 2 Z 7 KSchG bezeichnet –  mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsmediatorInnen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

16.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

17. Schlussbestimmung

17.1 Die VertragspartnerInnen bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

17.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.3 Für dieses Dokument der onehourtotalk LLC gilt materielles Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Feldkirch, Österreich.